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Spielplatzüberprüfung – Spielplatzprüfung
Inspektion von Spielplatzgeräten

Der Betreiber eines Spielplatzes haftet im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht (ABGB, StGB) dafür, dass den Nutzern nur betriebssichere und funktionsfähige Spielplatzgeräte überlassen werden.

Im Bereich der österreichischen Bundesverwaltung gibt es zudem eine generelle Regelung, dass die "NORMEN" welche auch den Stand der Technik repräsentieren, einzuhalten sind.

Daher ist der Betreiber eines Spielplatzes (z.B. der Bund, die Gemeinde, die Stadt, der private Schulhalter, der Kindergartenhalter, die Immobilienverwaltung etc.) dafür verantwortlich, dass die notwendigen Inspektionen fristgerecht und von einem sachkundigen Prüfer (z.B. Ingenieurbüros f. Maschinenbau gem. § 33 (1) GewO und zusätzlich auf Grund dem "Stand der Technik" von einem Qualifizierten Spielplatzprüfer gem. DIN SPEC 79161) durchgeführt werden.

Die Inspektion der Spielplatzgeräte und Geräteteile sollte gem. der ÖNORM EN 1176-7 wie folgt durchgeführt werden:

  1. Inspektion nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes
    Inspektion der Installation, um die Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) der EN 1176 zu bewerten.
  2. Visuelle Routine-Inspektion
    Diese dient der Erkennung offensichtlicher Gefahrenquellen, die sich als Folge von Vandalismus, Benutzung oder Witterungseinflüssen ergeben können, z.B. können diese in Form von zerbrochenen Teilen, zerbrochenen Flaschen in Erscheinung treten. Für stark beanspruchte oder durch Vandalismus gefährdete Spielplätze kann eine tägliche Inspektion dieser Art erforderlich sein.
  3. Operative Inspektion
    Hierbei handelt es sich um eine detaillierte Inspektion zur Überprüfung des Betriebssicherheit und der Stabilität der Anlage insbesondere in Bezug auf jedweden Verschleiß. Diese Inspektion sollte alle 1 bis 3 Monate oder nach Maßgabe der Hersteller-Anweisungen vorgenommen werden.
  4. Jährliche Hauptinspektion
    Die jährliche Hauptinspektion wird zur Feststellung des allgemein betriebssicheren Zustandes von Anlage, Fundamenten und Oberflächen vorgenommen, z.B. Übereinstimmung mit dem/den relevanten Teil(en) von EN 1176, einschließlich jeder Veränderung als Folge der Beurteilung von Sicherheitsmaßnahmen, Witterungseinflüsse, Vorliegen von Verrottung oder Korrosion, sowie jeglicher Veränderung der Anlagen-Sicherheit als Folge von durchgeführten Reparaturen oder zusätzlich eingebauten bzw. ersetzten Anlagenteilen. Besondere Aufmerksamkeit sollte auf Teile gelegt werden, die auf Dauer abgedichtet sind.

Unser Leistungsservice:

  • Erstinspektion (Erstabnahme) nach Fertigstellung eines neuen Spielplatzes gem. ÖNORM EN 1176-7
  • Jährliche Hauptinspektion von Spielplatzgeräten gem. ÖNORM EN 1176-7
  • Prüfung von Freizeitanlagen (z.b. Skateanlagen gem. ÖNORM EN 14974)
  • Die Prüfungen erfolgen durch firmeneigene Experten mit zusätzlicher
    TÜV-Zertifizierung "Qualifizierter Spielplatzprüfer gem. DIN SPEC 79161" oder einem Fachingenieur
  • Evidenzhaltung der Prüftermine
  • Dokumentation durch Ausstellung eines Prüfgutachtens

Für ein unverbindliches Angebot  stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter unserer Serviceline
+43 664 53 96 490 zur Verfügung.

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