Wertgutachten Verkehrswertbegutachtungen Zeitwertermittlungen von Maschinen, Elektromaschinen, Industrieanlagen, Betriebliche Einrichtungen, Technische Geräten sowie von Waffen der Kategorie C und D.Entsprechende Gutachten werden zu den unterschiedlichsten Zwecken und Anlässen benötigt, dieses sind (um nur einige zu nennen):
- Betriebsübergaben
- Vermögensaufteilung
- Versicherungszwecke jeglicher Art
- nach Elementarschäden im Industriebereich
- Haftpflichtschäden
- Rating-Verfahren
- Zusammenlegung und Umwandlung von Unternehmungen
- Beleihungen
- Masseverwaltung und Versteigerungen
Bei der Bewertung von stillen Reserven eines Unternehmens kann oft die Ermittlung des Zeitwertes erforderlich sein, die davon ausgeht, das die betreffende Maschine, Anlage und Einrichtungen vor Ort bleiben und als bestehende Einheit weiter genutzt werden.
Bei der Veräußerung von einzelnen Maschinen muss mit erheblichen Abweichungen gerechnet werden und der Verkehrswert wird von Bedeutung.
A) Definition der Begriffe:
Anschaffungswert
Der Anschaffungswert umfasst die Kosten, die zur Zeit der Anschaffung aufgewendet werden mussten um die Maschine oder Anlage zu erwerben.
Neuwert
Der Neuwert umfasst die Kosten, zu denen eine Maschine oder Anlage am Bewertungsstichtag im neuen Zustand aufzustellen wäre.
Zeitwert
Der Zeitwert ist der Wert einer Maschine oder Anlage unter Berücksichtigung von Alter, Betriebszustand, insbesondere Abnutzung und Instandhaltung, Verwendung, Einsatzzeit und Nutzung sowie der durchschnittlichen Lebens- u. Nutzungsdauer.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert umfasst die Kosten, die aufgewendet werden müssen, um am Bewertungsstichtag eine gleichartige und gleichwertige Maschine oder Anlage wiederbeschaffen zu können.
Restwert
Der Restwert ist der Wert einer Maschine oder Anlage nach Ablauf der zugrunde gelegten oder technischen Nutzungsdauer. Er kann mit dem Schrottwert identisch sein, wenn die Maschine oder Anlage für Ihren ursprünglichen Verwendungszweck nicht mehr benutzt werden kann oder soll.
Fortführungs-Verkehrswert
Der Fortführungsverkehrswert ist der Preis, den ein Kaufinteressent bereit wäre zu bezahlen, wenn er die Wirtschaftsgüter am aktuellen Standort so weiter betreiben möchte, wie bisher. In die Bewertung sind daher auch zusätzlich Kosten mit einzubeziehen, soweit sie sich ausschließlich der jeweiligen Maschine zuordnen lassen.
Grenznutzungsdauer
Grenznutzungsdauer einer Maschine ist dann erreicht, wenn eine kontinuierliche technische Nutzung des Gerätes nicht mehr möglich ist. Die Grenznutzungsdauern baugleicher Geräte können unterschiedlich lang sein.
B) Zeitwertermittlung Der Zeitwert kann als Produkt aus dem Anschaffungswert, dem Gebrauchswertfaktor und dem Zeitwertfaktor ermittelt werden.Gebrauchswertfaktor
Gebrauchswertfaktor ergibt sich aus der Multiplikation der gewählten Faktoren
(Festlegung durch den Sachverständigen) der Bewertungskriterien:
- Zubehör,
- Zustand in Abhängigkeit der technischen Lebensdauer,
- Reparatur in Abhängigkeit von der Anzahl,
- Überholung in Abhängigkeit von Art und Umfang,
- Arbeitsqualität in Abhängigkeit der technischen Lebensdauer.
Zeitwertfaktor
Der Zeitwertfaktor soll sowohl die Veränderung der Preisverhältnisse, als auch die altersbedingte Abwertung einer Maschine oder Anlage berücksichtigen. Er ergibt sich aus der Multiplikation vom Preisindex mit dem Restwertanteil.
Preisindex
Der Preisindex ist Quotient aus dem Index zum Stichtag der Bewertung und dem Index des Anschaffungsjahres.
Restwertanteil
Die altersbedingte Abwertung kann mit der arithmetisch-degressiven Methode ermittelt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Wert einer Maschine oder Anlage während der ersten Jahre stärker sinkt als in den folgenden.
C) VerkehrswertermittlungDer Verkehrswert wird durch den Preis bestimmt, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach Beschaffenheit der Maschine oder Anlage bei einer Veräußerung zu erzielen wäre. Dabei sind alle Umstände, die den Preis beeinflussen zu berücksichtigen.
Der Verkehrswert entspricht dem gemeinen Wert gem. § 10 (2) BewG
Zur Verkehrswertberechnung gehören des weiteren Faktoren, die vom Sachverständigen festzulegen sind, nachdem die Maschine oder Anlage im ausreichenden Umfang besichtigt wurde. Diese Faktoren sind z.B.:
- Zustand der Maschine
- Bestand an gebrauchten Maschinen und deren nationalen und internationalen Verbreitung
- Beurteilung des nationalen und internationalen Vertriebsnetzes, Servicepersonal und deren Fachausbildung, Ersatzteilverfügbarkeit
- Absatzchancen von gebrauchten Maschinen.
- Beurteilung hinsichtlich CE-Zeichen, EN ÖNORM, EN-DIN, etc.
- Beurteilung hinsichtlich Konzept und Design.
- Beurteilung hinsichtlich Weiterführung der Produktion oder einer Typenänderung.
- Beurteilung hinsichtlich Insolvenz und einer Produktionseinstellung
Vor allem für die Bestimmung des Zeit- oder Verkehrswertes ist es unerlässlich und notwendig, die Maschine oder maschinelle Anlage durch den Sachverständigen (Experten) zu besichtigen, zu testen, den Betrieb zu kontrollieren und zu prüfen und um auch unter anderem festzulegen, welche Grenznutzungsdauer die Maschine oder maschinelle Anlage erreicht.
Unser Leistungsservice:
- Jegliche gewünschte Wertermittlung an Maschinen und Anlagen durch Ausstellung eines unabhängigen Wertgutachtens
- Besichtigung der Maschine oder Anlage und Aufnahme der erforderlichen Daten vor Ort
- Erstellung von Schiedsgutachten zur außergerichtlichen Konfliktlösung
Für ein unverbindliches Angebot stehen wir Ihnen gerne jederzeit unter unserer Serviceline
+43 664 53 96 490 zur Verfügung.
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